Belegausgabepflicht

Belegausgabepflicht

Ab dem 01.01.2020 tritt in Deutschland das neue Gesetz zur Belegausgabepflicht in Kraft, welches Steuerbetrug unterbinden und gleichzeitig mehr Transparenz schaffen soll. Für Sie als Unternehmen, wo diese Regelung zutreffend ist, hat dies in Zukunft zwei Konsequenzen: 

1.) Sämtliche Geschäftsvorgänge müssen in Ihrem Kassensystem zeitlich unmittelbar und nachträglich nicht mehr veränderbar protokolliert werden. Man spricht hier auch von einer zertifizierten TSE – technischen Sicherheitseinrichtung -, die jede Geschäftstransaktion mit einer eindeutigen Vorgangsnummer aufzeichnet.

2.) Für jede Geschäftstransaktion muss unmittelbar ein Beleg, der sowohl in Papier- wie auch in elektronischer Form sein kann, erstellt werden. Auf diesen Kassenbeleg müssen neben den bereits verpflichtenden Angaben laut § 6 der Kassensicherungsverordnung diese Transaktionsdaten mit ausgewiesen werden. So können bei Prüfungen schneller Abweichungen zwischen den digitalen Daten des Kassensystems und des Belegs festgestellt werden.

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